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AUSTRIAN PASSPORT
THE NEW BIOMETRIC AUSTRIAN PASSPORT
The new Austrian passport is a biometric passport (i.e., it contains biometric information about the passport holder). Click here for information about the biometric passport, an application (PDF), the associated application fees, and related information (in German). The link will take you to the website of the Austrian Embassy, London GB.
Der neue österreichische Reisepass ist ein biometrischer Pass (d.h., er enthält biometrische Informationen). Klicken Sie hier für Informationen bzgl. des biometrischen Passes, um einen Antrag herunter zu laden, für Gebühreninformationen, sowie zusätzliche Information (auf deutsch). Der Link bringt Sie zur Webseite der Österreichischen Botschaft, London GB
DER NEUE REISEPASS
Nach Änderung des Passgesetzes 1992 (§ 16 Abs. 5) im Juni 2009 kann eine Person mit Hauptwohnsitz im Ausland die Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches oder Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses, nicht nur bei der (aufgrund des Hauptwohnsitzes) zuständigen, sondern auch bei einer geographisch zum Hauptwohnsitz näher gelegenen Berufsvertretungsbehörde beantragen.
Die neue Generation von Reisepässen sind so genannte biometrische Reisepässe. Hierbei handelt es sich um Sicherheitspässe mit integriertem Datenträger (Chip), der die elektronisch erfassten Fingerabdrücke der antragstellenden Person (beide Zeigefinger) enthält. Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Lebensjahr erfasst.
DUAL CITIZENSHIP
BEIBEHALTUNG DER ÖSTERREICHISCHEN STAATBÜRGERSCHAFT
Generally, if you voluntarily obtain a foreign citizenship, you will automatically lose your Austrian citizenship. This loss may be avoided by applying for an exception, namely, by filing an application for the retention of the Austrian citizenship. The application must be filed at the provincial government where you are registered or at the provincial government of Vienna. The application must be granted prior to obtaining the foreign citizenship.
Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit bewirkt den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Um die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, kann jedoch ein Antrag auf Beibehaltung der österreichischen Staatbürgerschaft gestellt werden. Dieser Antrag muss bei der Landesregierung des Landes in dem Sie gemeldet sind oder, falls Sie nicht gemeldet sind, beim Land Wien gestellt werden. Der Antrag muss unbedingt vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gestellt und bewilligt werden.
For information relating to the Austrian Citizenship and Dual Austrian Citizenship please contact your nearest Embassy